62. Nordische Filmtage Lübeck finden nur online statt - Inzidenz über 35: Lübeck reagiert mit Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Nachfolgend eine Pressemitteilung der Hansestadt Lübeck. Hierin wird bekannt gegeben, dass die 62. Nordischen Filmtage Lübeck als Veranstaltung der Hansestadt Lübeck nur online stattfinden werden.
Sie finden die offizielle Pressemitteilung auf der Homepage der Hansestadt Lübeck

und nachfolgend eingebunden:

Lübeck, 26.10.20, 18:00 Uhr
Weihnachtmärkte abgesagt - Nordische Filmtage Lübeck nur digital – Gastronomie schließt von 23 bis 6 Uhr

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus steigt in der Hansestadt Lübeck weiter: Über das Wochenende stieg die Zahl der aktiv Erkrankten auf 102 Personen an, die Inzidenz steigt damit auf 44,8 (Stand 25.10.2020). Das Gesundheitsamt meldet, dass es sich dabei um zum Teil bekannte Infektionsketten handelt, vielfach die Infektionsquellen aber nicht mehr aufklärbar sind. Betroffen vom Infektionsgeschehen sind auch rund fünf Lübecker Schulen, zwei Kitas sowie eine Pflegeeinrichtung. 

„Es wird zunehmend schwieriger und in vielen Fällen sogar unmöglich, die Orte der Infektion eindeutig zu ermitteln. Wir gehen von einer zunehmend diffusen Ausbreitung der Infektion aus. Die Pandemie breitet sich leider in der Lübecker Bevölkerung weiter aus“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Gesundheitsamts der Hansestadt Lübeck. „Es muss mit einer weiteren Zunahme an Fällen gerechnet werden. Unser Ziel muss es weiterhin sein, die Infektionsketten zu unterbrechen, das heißt die Kontaktpersonen zu ermitteln und in Quarantäne zu versetzen“, führt er fort. Das Gesundheitsamt steht mit allen Einrichtungen sowie dem betroffenen Personenkreis in Kontakt, informiert, berät und stimmt gemeinsam im direkten Dialog das weitere Vorgehen mit den Betroffenen ab, um die Infektionskette zu unterbrechen und das Infektionsgeschehen einzudämmen.

„Die Infektionszahlen steigen rasant. Mit 102 aktiv erkrankten Personen haben wir den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie in Lübeck. Reduzieren Sie Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen für viele eine extreme Belastung sind: persönlich, familiär oder wirtschaftlich. Dennoch müssen wir nun diesen sprunghaften Anstieg der Infektionen versuchen, gemeinsam mit aller Kraft einzudämmen, um weitere Maßnahmen abzuwenden“, so Bürgermeister Jan Lindenau.

Die Hansestadt Lübeck reagiert auf die steigenden Zahlen mit einer Reihe von Maßnahmen, die in der heutigen Allgemeinverfügung (26. Oktober 2020) unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht werden und ab morgen, Dienstag, 27. Oktober 2020, gelten. Neben den Regelungen der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein gelten für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zur Eindämmung der Corona-Pandemie damit folgende Bestimmungen:

Veranstaltungen

Das Wohlbefinden, die Sicherheit und Gesundheit der Besucher:innen steht selbstverständlich an erster Stelle. Vor diesem Hintergrund gilt es angesichts der aktuellen Situation auch Großveranstaltungen auf ihre Durchführbarkeit hin zu prüfen. So müssen in diesem Jahr leider die im Rahmen der Nordischen Filmtage Lübeck geplanten Filmvorführungen in den Kinos entfallen. Lediglich die Veranstaltungen online finden statt. Alle Programmänderungen sind online abrufbar unter www.nordische–filmtage.de

Mit sehr großem Bedauern hat die Hansestadt Lübeck sich auch entschieden, die diesjährigen Weihnachtsmärkte abzusagen, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern. Stattdessen erfolgt eine stimmungsvolle Winterinszenierung in der Altstadt.

Allgemein gilt:

  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum ohne feste Sitzplätze sind bis maximal 25 Personen zulässig

  • Märkte, Messen, Flohmärkte und vergleichbare Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmenden im öffentlichen Raum dürfen eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder 250 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten

  • Veranstaltungen wie Konzerte, Vorträge, Theater, Kinos o.ä. im öffentlichen Raum mit festen Sitzplätzen dürfen eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder 250 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten

  • Veranstaltungen im privaten Wohnraum dürfen eine Gesamtteilnehmerzahl von 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten.

Gastronomiebetriebe:

  • sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen zu halten

Für folgende Bereiche im Lübecker Stadtgebiet ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht:

  • die gesamte Lübecker Altstadt (beginnend mit dem Zugang über eine der Brücken)

  • ZOB inklusive Bahnhofsvorplatz

  • Wegestrecke vom ZOB Richtung Holstentor Konrad-Adenauer-Straße/Lindenplatz, Puppenbrücke, Holstentorplatz, bis hin zur Holstenstraße inklusive Holstentor-Grünanlage

  • Sowie in Travemünde die Vorderreihe und der gesamte Promenaden-Rundlauf (Fährvorplätze der Auto- und Personenfähren, Priwallpromenade, Travepromenade)

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 16. November 2020. Sollten die Fallzahlen weiterhin steigen, wird die Hansestadt Lübeck ab einer Inzidenz von 50 die Maßnahmen weiter verschärfen, um einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegen zu wirken.

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus .